Seit dem 01.01.2002 ist ein neues Teledienstegesetz (TDG) in Kraft
getreten, welches Betreibern von Websites verpflichtet, folgende Angaben auf
ihren Homepages zu hinterlegen:
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Zuständige Aufsichtsbehörde:
Ärztekammer Berlin
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Berufsordnung der Bundesärztekammer:
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Die Berufsordnung
der zuständigen Aufsichtsbehörde finden Sie auf der Website der Ärztekammer Berlin
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Die Berufsbezeichnung Ãrztin wurde in
Deutschland verliehen.
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